Kirchlich heiraten

Formen der Trauungsfeier

Die Feier der Trauung

Die Trauungsliturgie, ihre Grundform und ihre Gestaltungsmöglichkeiten sind von den Bischöfen des deutschen Sprachraumes im so genannten Rituale „Die Feier der Trauung“ (Freiburg 1992) verbindlich festgelegt worden.

In diesem Rituale berücksichtigen die Bischöfe die oftmals unterschiedlichen Situationen von Brautpaaren, indem sie „die Feier der Trauung in der Messe“ und „die Feier der Trauung in einer Wortgottesfeier“ liturgisch regeln und verschiedene liturgische Texte anbieten, die die unterschiedliche Glaubenssituation der Partner einbeziehen. Nachfolgend soll deutlich werden, für welche Brautpaare die Kirche besondere Formen der Trauung und spezielle liturgische Texte bereitstellt. In der weiteren Darstellung der Trauungsliturgie können – mit Blick auf den Umfang des Heftes – allerdings nur jene Texte berücksichtigt werden, die bei einer Trauung in der Messe oder in einer Wortgottesfeier mit getauften Partnern gesprochen werden. Die Texte, die für die Eheschließung eines katholischen Christen/einer katholischen Christin mit einem nichtgetauften Partner/einer nichtgetauften Parnerin, der/die an Gott glaubt, oder mit einem Partner/einer Partnerin, der/die nicht an Gott glaubt, vorgesehen sind, besprechen Sie bitte mit Ihrem Traupriester oder Diakon.

Die Feier der Trauung in der Messe

Die Eheschließung katholischer Partner soll nach Möglichkeit innerhalb einer Eucharistiefeier stattfinden, da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist und in der Eucharistie das Gedächtnis des Neuen Bundes gefeiert wird. Eine Beteiligung der Gemeinde an der Trauung und der Eucharistiefeier ist angebracht, da sowohl die Trauung als auch die Eucharistie Feiern der Gemeinde sind.

Die Feier der Trauung innerhalb der Messfeier macht deutlich, dass das Sakrament der Ehe ein Zeichen der Liebe Gottes ist, der wir in der Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi in der Eucharistie in besonderer Weise begegnen. Die Feier der Trauung in der Messe beginnt mit dem Empfang des Brautpaars am Kirchenportal. Nach der Eröffnung der Messfeier folgt der Wortgottesdienst, an den sich die Trauung anschließt. Nach der Trauung folgen die Fürbitten und die Eucharistie. Am Schluss der Feier wird das Brautpaar wieder zum Portal geleitet.

Die Feier der Trauung in einer Wortgottesfeier

Die Trauung wird in einer Wortgottesfeier gefeiert, wenn die Trauung in einer Messe nicht möglich oder nicht angemessen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Diakon die Feier leitet oder sich die Brautleute vom Leben der Kirche entfernt haben und nicht kommunizieren wollen. Ist einer der Partner katholischer Christ/katholische Christin und schließt diese/r die Ehe mit einem nichtkatholischen Christen/einer nichtkatholischen Christin, so wird die Trauung in der Regel in einer Wortgottesfeier gefeiert.

Die Feier der Trauung in einer Wortgottesfeier beginnt ebenfalls mit dem Empfang des Brautpaars am Kirchenportal. Nach der Eröffnung der Feier folgen der Lesungsteil, die Predigt und die Trauung. Daran schließen sich die Fürbitten an. Am Schluss der Feier wird das Brautpaar wieder zum Portal geleitet.

Die Trauung mit einem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt

Die Trauung eines katholischen Partners/einer katholischen Partnerin mit einem/einer nichtgetauften Partner/in, der/die an Gott glaubt, geschieht in der Regel in einer Wortgottesfeier. Das Rituale „Die Feier der Trauung“ stellt für diese Trauung eigene Texte bereit, die die besondere Situation des Brautpaares berücksichtigen, denn dem/der nichtgetauften Partner/in soll nicht zugemutet werden, dass er/sie Texte spricht, die seinem/ihrem Gewissen, seiner/ihrer Religion oder seiner/ihrer Überzeugung entgegenstehen.

Die Trauung mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt

Die Trauung eines katholischen Christen/einer katholischen Christin mit einem/einer nicht an Gott glaubenden Partner/in geschieht in der Regel in einer Wortgottesfeier. Bei einem/einer Nichtglaubenden kann es sich um eine/n nichtgetaufte/n Partner/in handeln oder auch um eine/n Partner/in, der/die die Taufe empfangen hat, aber nie zum Glauben an Gott gekommen ist oder der/die nicht mehr an Gott glaubt. Die in diesem Fall zu verwendenden Texte und Gebete des Trauungsritus sind der Situation des Brautpaares angepasst.

Die gemeinsame kirchliche Trauung eines konfessionsverschiedenen bzw. konfessionsverbindenden Paares

Auch wenn in einem solchen Fall häufig von einer „ökumenischen Trauung“ gesprochen wird, ist das nicht richtig. Die christliche Trauung kann immer nur nach dem evangelischen oder dem katholischen Ritus vollzogen werden. Die katholische und die evangelische Kirche haben aber geregelt, unter welchen Voraussetzungen der jeweils vollzogene Trauritus wechselseitig als gültig anerkannt wird. Der katholische Christ unterliegt beim Eheabschluss immer der „Formpflicht“: Die Ehe muss vor dem zuständigen katholischen Seelsorger und zwei Zeugen geschlossen werden. Von dieser Formpflicht kann allerdings dispensiert werden. Das bedeutet, dass der katholische Ortsordinarius (der Bischof) den katholischen Partner von seiner Formpflicht entbindet, sodass bei entsprechenden Voraussetzungen die Ehe auch vor einem nichtkatholischen Seelsorger oder vor dem Standesamt gültig geschlossen werden kann.

Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares sollte nach Möglichkeit von einem Seelsorger in einer liturgischen Feier vorgenommen werden, nachdem sich die Partner nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben, nach welchem Ritus sie sich trauen lassen wollen.

Auf besonderen Wunsch des konfessionsverschiedenen Brautpaares können sich auch beide Seelsorger an der Trauung beteiligen. Für diese Fälle haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland eine „Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare bei Beteiligung beider Pfarrer“ herausgegeben, da beide Kirchen eine doppelte Trauung ablehnen. Ist die Trauung in der evangelischen Kirche beabsichtigt, so muss der katholische Partner bei seinem Pfarramt Dispens (Befreiung) von der Formpflicht einholen. Erst mit Einholung der Dispens wird die Ehe auch vor der katholischen Kirche gültig geschlossen. Die zuständigen Seelsorger stehen Ihnen sicherlich gern mit Rat und Hilfe zur Seite.