Kirchlich heiraten

WENN ZWEI RELIGIONEN SICH FINDEN

KATHOLISCH-MUSLIMISCHE EHEN

Muslime und Christen – eine Beziehung, die keinen Seltenheitswert mehr hat, eine Liebes-Beziehung, die spannend und bereichernd über die kulturellen Grenzen hinweg sein kann. Immer mehr Katholiken heiraten Muslime, und oft wollen beide Partner weiter ihren Glauben praktizieren, ihre Religion leben. Vor der Trauung und Ehe gibt es viele Fragen und Herausforderungen, die angeschaut werden müssen und die es sich zu besprechen lohnt. Welche Chancen und Konsequenzen hat dieser Schritt? Wie kann die kirchliche Trauung gestaltet werden? Wo wird Unterstützung geboten? Diese und weitere Fragen rund um die kirchliche Trauung werden hier beantwortet.

Kann ich einen Muslim/eine Muslima kirchlich heiraten?

Katholiken glauben, dass die Taufe sie befähigt, das Sakrament der Ehe zu spenden. Auch wenn ein Partner nicht getauft ist, kann das Paar eine gültige Ehe schließen. Diese hat aber keinen sakramentalen Charakter. Da es als schwierig angesehen wird, den katholischen Glauben zu leben, wenn der Ehepartner eine andere Überzeugung hat, wird eine solche Situation als „Ehehindernis“ betrachtet – allerdings nicht als unüberwindliches. Der Bischof kann von diesem Ehehindernis dispensieren. Voraussetzung dafür ist, dass der katholische Partner/die katholische Partnerin sich nach Kräften für die Taufe und katholische Erziehung der Kinder einsetzt. Der zuständige Pfarrer kümmert sich um dieses Verfahren. Das braucht zwar nicht viel Zeit, dennoch sollten Sie nicht zu kurzfristig planen.

Muss er/sie im Gottesdienst irgendetwas sagen oder tun, was seinem/ihrem Glauben widerspricht?

Nein. Der Ritus der Trauung bietet deshalb extra sprachliche Varianten für Menschen mit anderer oder auch gar keiner Religionszugehörigkeit.

Wie kann der Gottesdienst gestaltet werden?

Da eine Eucharistiefeier das Trennende mehr unterstreichen würde als das Einende, ist in dieser Situation ein Wortgottesdienst vorgesehen. Wie generell bei Trauungen, können Sie bei der Auswahl von Lied-, Gebets- und auch Lesungstexten mitreden und entsprechend mit dem zuständigen Priester/Diakon eine sensible Auswahl treffen. Dabei – das sei auch assistierenden Priestern/Diakonen als Rat mitgegeben – ist auf sonst unproblematische und daher nicht weiter bedachte Formeln und Gesten zu achten: Der Hinweis auf unseren Glauben an die Dreifaltigkeit Gottes muss nicht verleugnet werden; es ist aber ein freundliches Zeichen des Problembewusstseins, wenn die entsprechenden Formeln nicht nach jedem Gebet Verwendung finden. Vor allem beim Segen sollte darauf geachtet werden, dass Muslime nicht bekreuzigt werden. Die Ausbreitung der Hände oder die Orantenhaltung genügen beim Segensgebet sowohl über die Brautleute als auch (vor allem) über die Gemeinde. Sich selbst zu bekreuzigen, ist dabei durchaus in Ordnung und eine sinnvolle Form des eigenen Bekenntnisses.

Mein Partner/meine Partnerin möchte (etwa mit Rücksicht auf die Familie) nicht in einer Kirche heiraten. Geht das auch an einem anderen Ort?

Unser kirchliches Gesetzbuch (Codex Juris Canonici: can. 1118 § 3 CIC) sieht die Möglichkeit vor, dass bei einer Ehe mit einem ungetauften Partner/einer ungetauften Partnerin der Gottesdienst auch „an einem anderen passenden Ort“ gefeiert werden kann. Mit dem begleitenden Priester oder Diakon können Sie schauen, wie dieser Satz in Ihrem speziellen Fall ausgelegt werden kann.

Mein Partner/meine Partnerin möchte nicht kirchlich heiraten, ich möchte aber mehr als nur eine standesamtliche Trauung. Lässt sich das überhaupt lösen?

Auch hier ist es möglich, einen entsprechenden Antrag an den Bischof zu stellen. Ihr Pfarrer wird mit Ihnen in den Dokumenten, die Sie ohnehin gemeinsam ausfüllen müssen, anmerken, dass Sie Ihre standesamtliche Trauung im kirchlichen Sinn verstanden wissen wollen unter Hinweis auf Widerstände seitens Ihres Partners/Ihrer Partnerin beziehungsweise dessen/deren Umfeld. Sollte eine solche Problemstellung bei Ihnen vorliegen, möchten wir (jedoch) eine vorsichtige Empfehlung aussprechen: Versuchen Sie, in Ihrer Beziehung generell die Frage religiöser Toleranz zu klären. Möglicherweise ist dieser Widerstand mit Blick auf die Trauung Teil eines größeren religiösen und/oder kulturellen Problems im Umgang mit Ihren Überzeugungen. Sie sollten dringend vor der Eheschließung wissen, ob Sie mit weiteren kulturell oder/und religiös bedingten Einschränkungen rechnen müssen.

Mein Partner/meine Partnerin möchte außer der katholischen Trauung auch noch eine Eheschließung unter Einbeziehung eines Imam/Hodscha feiern. Geht das?

Der Imam/Hodscha darf gerne auch an der christlichen Feier teilnehmen und im Rahmen dieser Feier ein Gebet sprechen, eine angemessene  Ansprache halten oder einen Segen geben. Eine weitere, zusätzliche religiöse Feier der Trauung im Ritus einer anderen Religion ist nicht möglich (can. 1127 § 3, CIC). Es ist aber durchaus sinnvoll, vor einem Imam/Hodscha einen zivilen Ehevertrag, der vor allem die Rechte der Ehefrau (zum Beispiel Berufstätigkeit, Besuchsrecht bei den Eltern) beschreibt, abzuschließen, wenn dieser nicht den wesentlichen Bedingungen einer katholischen Ehe (vor allem der Einehe) widerspricht.

Handreichung Katholisch-Islamische Ehen

Wenn Sie sich weiter informieren möchten, empfehlen wir eine Handreichung aus dem Erzbistum Köln. Die Handreichung „Katholisch-Islamische Ehen“ will künftigen katholisch-islamischen Eheleuten helfen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und Eherecht kennen zu lernen, um Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen und zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können.

Kontakt

Bischöfliches Generalvikariat Münster
Hauptabteilung Seelsorge
Angelica Hilsebein
Referat Christen und Muslime
Rosenstraße 16
48143 Münster
Telefon 0251 495-6069
E-Mail hilsebein(at)bistum-muenster.de

Anregungen und Impulse rund um eine kirchliche Trauung findet Sie in dem Flyer der Arbeitsgemeinschaft für kath. Familienbildung e.V..