Kirchlich heiraten

Eine Liebe - Zwei Kirchen

Konfessionsverschiedene Trauung

Was sollten Sie beachten, wenn Sie konfessionsverschieden heiraten wollen? Wo finden Sie Unterstützung und welche Unterlagen sind notwendig?

Das unterschiedliche Verständnis der Eheschließung

Die Eheschließung nach katholischem Ritus geschieht vor dem katholischen Priester oder Diakon. Die Ehe wird verstanden als ein Sakrament, als eine Verbindung zwischen Mann und Frau, in dem die untrennbare Verbundenheit Christi mit seiner Kirche sichtbar wird. So wie Christus sich niemals von seiner Kirche trennt, können sich Mann und Frau auch nicht voneinander trennen. Ein verheirateter, katholisch getrauter Christ kann sich nicht scheiden lassen. Eine staatlich ausgesprochene Scheidung wird von der katholischen Kirche nicht anerkannt.

Nach evangelischer Auffassung wird die Ehe auf dem Standesamt geschlossen. Sie kommen als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, um an diesem wichtigen Punkt in Ihrem Leben einen Gottesdienst zu feiern und den Segen Gottes zugesprochen zu bekommen.

Pfarramt

Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem Seelsorger/Ihrer Seelsorgerin auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Sie finden die Telefonnummer Ihres Pfarramtes im Telefonbuch bzw. im Internet.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie als konfessionsverschiedenes Paar kirchlich heiraten möchten, müssen Sie beide einen aktuellen Taufschein vorlegen, der vom Taufpfarramt ausgestellt wird. Der nichtkatholische Partner benötigt außerdem noch einen Nachweis des Ledigenstandes, der durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem Pfarrer erbracht wird.

Traugespräch

Einige Wochen vor Ihrer Trauung sollten Sie sich bei Ihrem Seelsorger/Ihrer Seelsorgerin melden, um mit ihm/ihr einen Termin für ein Traugespräch auszumachen. Bei diesem Traugespräch geht es um die Bedeutung der christlichen Ehe und die Gestaltung der kirchlichen Trauung. Für die Katholiken geht es beim Traugespräch auch darum, was die Kirche unter dem Ehesakrament versteht. Dabei füllt der katholische Seelsorger mit Ihnen das „Ehevorbereitungsprotokoll“ aus, das Ihre persönlichen Daten aufnimmt und mit dem sichergestellt wird, dass einer Eheschließung nichts im Wege steht.

Ehevorbereitung

Es ist gut, sich Zeit füreinander zu nehmen! Gerade in der Vorbereitungszeit der Hochzeit sind viele Dinge zu erledigen und zu planen. Oft bleibt wenig Gelegenheit, sich Zeit füreinander zu nehmen. Besonders als evangelisch-katholisches Paar kommen viele Fragen auf Sie zu. Die Ehevorbereitungskurse, die von den Kirchen angeboten werden, geben eine Chance, sich mit Ihren Fragen auseinander zu setzen. Paare aus unterschiedlichen Lebensbereichen, beruflichen Situationen und ebenso aus verschiedenen Konfessionen kommen zusammen, um sich über Erwartungen an die Ehe, ihre Lebensentwürfe und religiösen Haltungen auszutauschen.

„Es ist gut, voneinander zu hören, ... wir sind nicht allein!“ Das ist das Gefühl, das auch viele konfessionsverschiedene Paare nach einem solchen Kurs schildern.

Manche Pfarreien oder Bildungshäuser bieten speziell Kurse für konfessionsverschiedene Brautpaare an. Fragen Sie in Ihrer Pfarrei nach. Aber auch in jedem anderen Ehevorbereitungskurs besteht die Möglichkeit, die besonderen Fragen konfessionsverschiedener Paare anzusprechen und zu klären.

„Ökumenische“ Trauung

Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dass bei der Trauungsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es keine „Ökumenische Trauung“ als eigenen Ritus. Es muss also die Entscheidung getroffen werden, ob das Paar in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/der Pfarrerin) heiraten möchte. Wenn sich das Brautpaar für die evangelische Kirche entscheidet, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommt das Brautpaar durch den zuständigen katholischen Pfarrer, der sie beim Generalvikariat des Bistums einholt.

Feier der Trauung

Die Trauung konfessionsverschiedener Paare wird in der Regel in einem Wortgottesdienst gefeiert.

Wenn ein oder beide Partner schon einmal verheiratet waren

Für eine katholische Trauung ist in diesem Fall zu prüfen, ob die vorherige Ehe gültig war oder nicht. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehenichtigkeitsverfahren geführt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Seelsorger oder beim Bischöflichen Offizialat Ihres Heimatbistums.

Der eine Partner ist evangelisch und war nicht kirchlich verheiratet. Kann eine Trauung nach katholischem Ritus gefeiert werden?

Die evangelischen Christen sind nicht an die Formpflicht gebunden. Damit schließen sie aus katholischer Sicht mit der standesamtlichen Trauung eine kirchenrechtlich gültige Ehe. Ist die Ehe vollzogen, dann ist sie unauflöslich, weil sie zugleich (beide sind getauft) sakramental ist. Die Brautleute gelten also – nach katholischer Auffassung – als bereits kirchlich verheiratet.

Trauzeugen

Während bei der standesamtlichen und der evangelischen Trauung keine Trauzeugen vorgesehen sind, sind bei einer katholischen Eheschließung zwei Trauzeugen notwendig. Sie suchen die Trauzeugen selbst aus Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis aus. Trauzeugen müssen nicht katholisch sein. 

Weitere Informationen
Dieser Flyer kann auch in Papierformat unter materialdienst@bistum-muenster angefordert werden.