Kirchlich heiraten

Wissenswertes

Die am häufigsten gestellten Fragen - und Antworten

Welches Pfarramt ist zuständig? Können wir „ökumenisch“ heiraten? Ist die standesamtliche Trauung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung? Bevor sich ein Brautpaar das kirchliche Eheversprechen gegenseitig gibt, müssen viele Fragen geklärt werden. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir zusammengestellt und knapp beantwortet.

Welches Pfarramt? Welcher Pfarrer ist zuständig?

Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam ihren aktuellen Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist dessen Pfarramt zuständig. Es ist gut, sehr früh Kontakt mit dem Seelsorger aufzunehmen.

Welcher Termin?

Der Wunsch-Termin sollte frühzeitig mit dem Seelsorger abgesprochen werden. Wenn das Brautpaar an einem anderen Ort als seinem aktuellen Wohnort heiraten möchte, sollte frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarramt abgeklärt werden, ob die Kirche oder Kapelle für die Hochzeit zur Verfügung steht. Besonders im Frühjahr und im Sommer sind viele Kirchen oder Kapellen schnell ausgebucht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung der Trauung benötigt der katholische Partner einen Taufschein; dieser wird vom Pfarramt seines Taufortes ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen Nachweis des Ledigenstandes, der durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem Pfarrer erbracht wird.

Traugespräch?

Einige Wochen vor der Trauung sollte das Traugespräch geführt werden, in dem auch einige Daten in einem Ehevorbereitungsprotokoll erfasst werden, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei eingetragen und an das Taufpfarramt gemeldet werden. Wichtig ist das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Ein Teil der Gesprächszeit oder auch ein weiteres Gespräch kann den Fragen rund um die Form und Gestaltung der kirchlichen Feier gewidmet werden (Liedauswahl, Gebete, Fürbitten).

Ehevorbereitung?

Die Ehevorbereitung hat einen eigenen Wert und stellt eine wichtige Ergänzung zum Traugespräch dar. Gemeinsam mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, werden gemeinsam mit Referenten viele Fragen zur Ehe vertieft und besprochen: Erwartungen an die Ehe, Kommunikation und Konflikte, die Glaubensgeschichte, das Sakrament der Ehe und Anregungen für die Gestaltung der Trauung. Weitere Informationen erhalten Sie im Vorgespräch von Ihrem Seelsorger.

Müssen für eine kirchliche Trauung beide Partner gefirmt sein?

Ist einer oder sind beide Partner bisher nicht gefirmt, sollten Sie prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Dem katholischen Verständnis nach gehören die Taufe, die Kommunion und die Firmung als Sakramente innerlich zusammen und begründen die volle Aufnahme in die katholische Kirche. Unabhängig von der Firmung kann aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Was ist, wenn einer der Partner nicht christlich getauft ist?

Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner/die ungetaufte Partnerin genommen wird: Er/Sie muss keine Texte beten oder sprechen, die seinem/ihrem Gewissen oder seiner/ihrer Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. In einem Vorgespräch mit dem Seelsorger wird das geklärt.

Muss man zuerst standesamtlich heiraten?

In der staatlichen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorschrift abgeschafft worden, dass vor der kirchlichen Eheschließung die standesamtliche Trauung stattfinden muss. Das bedeutet, dass eine kirchliche Eheschließung vor oder auch ganz ohne eine standesamtliche Trauung erfolgen kann. Wenn ein Paar allerdings auf die standesamtliche Trauung verzichtet und nur kirchlich heiratet, gilt es für den Staat als unverheiratet und kann die rechtlichen Wirkungen einer Ehe im staatlichen Bereich nicht in Anspruch nehmen. Diese sind vor allem: gesetzliche Unterhaltsansprüche, Ehegattenerbrecht, gemeinsamer Familienname, Rentenansprüche, steuerrechtliche Vorteile, Zeugnisverweigerungsrecht, Auskunftsrecht bei ernsthafter Erkrankung. Brautleute, die kirchlich heiraten möchten, ohne vorher standesamtlich zu heiraten, müssen vor dem katholischen Pfarrer unterschreiben, dass ihnen das Fehlen der staatlichen Rechtsfolgen bewusst ist. SprechenSie diese Frage im Zweifel im Gespräch mit Ihrem Pfarrer an.

Kann man getraut werden, wenn man schon verheiratet war?

Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: Beide gelten unbedingt. Nach dem katholischen Eheverständnis und Eherecht kann eine Ehe nicht geschieden werden. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen
war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst. Die Klärung des Sachverhaltesgeschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens.
Ansprechpartner ist direkt das Ehegericht des jeweiligen Heimatbistums. Im Bistum Münster ist das das Bischöfliche Offizialat Münster, Telefon 0251 495-6022.

Ist eine kirchliche Heirat möglich, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Im Prinzip ja. Der Kirchenaustritt ist nach dem Kirchenrecht allerdings ein „Trauverbot“ (CIC/1983), von daher ist eine Trauerlaubnis durch den Bischof erforderlich. Die Erlaubnis wird gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört, seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der künftig gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner darüber informiert ist.

Müssen die Trauzeugen katholisch oder getauft sein?

Auf zwei Zeugen kann bei einer katholischen Trauung nicht verzichtet werden; andernfalls ist die Eheschließung ungültig. Die Trauzeugen solltensich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht. Trauzeugen sollten das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Was ist bei einer katholisch-evangelischen Trauung zu beachten?

Viele katholisch-evangelische Paare wollen die Trauung in einer der beiden Kirchen feiern. Das Verständnis der Eheschließung der beiden Konfessionen ist unterschiedlich und muss Berücksichtigung bei der  kirchlichen Trauung finden. Mehr dazu finden Sie auf diesen Seiten.

Kann ein Christ einen Muslim kirchlich heiraten?

Ja, wenn vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit Dispens (Freistellung) erteilt worden ist. Durch den zuständigen Pfarrer muss die Dispens beim Generalvikariat erbeten werden. Die Trauung wird in einem Wortgottesdienst gefeiert. Mehr dazu lesen Sie hier: ...

Darf man außerhalb der Kirche katholisch heiraten?

Im Kirchenrecht (CIC) ist unter Canon 1118 Folgendes zu finden:

  • § 1 Eine Ehe zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholischen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner ist in der Pfarrkirche zu schließen; mit Erlaubnis des Ortsordinarius d. h. des Bischof oder des Pfarrers kann die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden.
  • § 2 Der Ortsordinarius kann erlauben, dass eine Ehe an einem anderen passenden Ort geschlossen wird.
  • § 3 Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann in einer Kirche oder an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.